FAMILIENRECHT

1. Scheidung

Eine Scheidung ist ein endgültiger, die Lebenspartnerschaft beendender Rechtsakt, dem zunächst eine Trennung vorausgeht.

Aus familienrechtlicher Sicht bezieht sich eine Trennung auf den Zeitpunkt, an dem die Ehepartner beschließen, getrennte Wege zu gehen und ihre eheliche Gemeinschaft zu beenden. Eine Trennung kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  1. Getrenntes Wohnen: Die Ehepartner leben in getrennten Haushalten und haben keine gemeinsame Wohnsituation mehr.
  2. Trennung im selben Haushalt: Die Ehepartner leben zwar noch im selben Haushalt, aber sie führen getrennte Leben und haben keine eheliche Gemeinschaft mehr. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie in verschiedenen Zimmern schlafen oder getrennte Haushaltsführung betreiben (“Trennung von Tisch und Bett”).
  3. Trennung auf Probe: In einigen Fällen entscheiden sich Ehepartner für eine vorübergehende Trennung auf Probe, um herauszufinden, ob sie ihre Probleme lösen können oder ob eine Scheidung unvermeidlich ist.

Eine Trennung aus familienrechtlicher Sicht hat rechtliche Auswirkungen, insbesondere im Hinblick auf Unterhaltszahlungen, Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Aufteilung des Vermögens und andere finanzielle Aspekte.

Die Trennung muss, außer in Härtefällen, mindestens für die Dauer von einem Jahr erfolgt sein (Trennungsjahr).

Weitere Voraussetzungen für eine Scheidung sind:

  1. Scheitern der Ehe: Die Ehe muss als gescheitert angesehen werden, was bedeutet, dass die Ehepartner keine Aussicht auf Versöhnung haben und die eheliche Gemeinschaft nicht wiederhergestellt werden kann.
  2. Zuständigkeit des Gerichts: Die Scheidung muss vor einem zuständigen Gericht eingereicht werden, das für Familienrechtssachen zuständig ist. Die Zuständigkeit hängt normalerweise vom Wohnsitz der Ehepartner oder dem Ort der Eheschließung ab.

2. Versorgungsausgleich | Zugewinnausgleich

Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht. Er bezieht sich auf die finanzielle Ausgleichspflicht zwischen Ehepartnern nach einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche und Versorgungsanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, um eine gerechte Verteilung der Altersversorgung sicherzustellen. Der genaue Umfang und die Berechnung des Versorgungsausgleichs können je nach individueller Situation variieren.

Zugewinnausgleich: Der Zugewinnausgleich ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und bezeichnet die Regelung des Vermögensausgleichs zwischen Ehepartnern bei einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe.

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip der Zugewinngemeinschaft, das besagt, dass das Vermögen, das die Ehepartner während der Ehe erwerben, grundsätzlich getrennt bleibt. Bei einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe wird jedoch ein Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses vorgenommen.
Der Zugewinnausgleich erfolgt in der Regel nach dem sogenannten “Endvermögensprinzip”. Dabei wird das Vermögen beider Ehepartner zu Beginn der Ehe und zum Zeitpunkt der Scheidung ermittelt. Der Zugewinn eines jeden Ehepartners wird dann berechnet, indem das Endvermögen um das Anfangsvermögen bereinigt wird. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss dann die Hälfte des Differenzbetrags an den anderen Ehepartner ausgleichen.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, zum Beispiel wenn ein Ehepartner während der Ehe erhebliche Vermögensverluste erlitten hat oder wenn bestimmte Vermögensgegenstände wie Erbschaften oder Schenkungen von der Zugewinnausgleichsberechnung ausgenommen sind.

Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs gerecht zwischen den Ehepartnern aufzuteilen und eine finanzielle Absicherung für den weniger vermögenden Ehepartner zu gewährleisten.

3. Unterhalt

Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt, die in unterschiedlichen Situationen relevant sein können:

Kindesunterhalt: Dies ist der Unterhalt, den ein Elternteil für das Kind zahlen muss, um dessen finanzielle Bedürfnisse zu decken. Der Kindesunterhalt wird in der Regel vom Elternteil geleistet, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt.
Trennungsunterhalt: Dies ist der Unterhalt, den ein Ehepartner dem anderen Ehepartner nach der Trennung oder Scheidung zahlen kann. Er soll sicherstellen, dass der finanziell schwächere Ehepartner weiterhin angemessen versorgt ist, bis er in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Ehegattenunterhalt: Dies ist ähnlich wie der Trennungsunterhalt, jedoch wird er nach der Scheidung gezahlt. Er kann in Fällen gewährt werden, in denen ein Ehepartner aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Umständen nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.
Betreuungsunterhalt: Dies ist der Unterhalt, den ein Elternteil dem anderen Elternteil zahlen kann, der das gemeinsame Kind betreut und deshalb nicht in der Lage ist, vollzeitlich zu arbeiten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Berechnungsmethoden für den Unterhalt je nach individueller Situation variieren können.

Trennungsunterhalt: Trennungsunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die einem Ehepartner während der Trennungsphase gewährt wird. Er dient dazu, den finanziell schwächeren Ehepartner vorübergehend abzusichern und sicherzustellen, dass er seinen Lebensunterhalt weiterhin bestreiten kann.
Um Trennungsunterhalt zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem:

1. Trennung: Es muss eine tatsächliche Trennung zwischen den Ehepartnern stattgefunden haben, entweder durch räumliche Trennung oder durch eine eindeutige Erklärung des Trennungswillens.
2. Bedürftigkeit: Der unterhaltsberechtigte Ehepartner muss bedürftig sein, das heißt, er muss nicht in der Lage sein, seinen eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
3. Leistungsfähigkeit: Der unterhaltspflichtige Ehepartner muss finanziell in der Lage sein, den Trennungsunterhalt zu zahlen.

Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Einkommen und Vermögen beider Ehepartner, dem Lebensstandard während der Ehe und der Dauer der Ehe.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Trennungsunterhalt nur für die Zeit der Trennung gezahlt wird und mit der Scheidung endet. Nach der Scheidung kann gegebenenfalls nachehelicher Unterhalt beantragt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Ehegattenunterhalt: Ehegattenunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die ein Ehepartner dem anderen Ehepartner nach einer Scheidung oder Trennung zahlen muss. Sie dient dazu, den finanziell schwächeren Ehepartner zu unterstützen, insbesondere wenn dieser aufgrund der Ehe und der damit verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen weniger Möglichkeiten hatte, eigenes Einkommen zu erzielen.

Die Höhe des Ehegattenunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen und Vermögen beider Ehepartner, dem Lebensstandard während der Ehe, der Dauer der Ehe und den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Ehepartner.
In der Regel wird der Ehegattenunterhalt für einen bestimmten Zeitraum gezahlt, um dem unterstützten Ehepartner die Möglichkeit zu geben, sich finanziell wieder auf eigene Beine zu stellen. In einigen Fällen kann der Ehegattenunterhalt jedoch auch auf unbestimmte Zeit oder lebenslang gezahlt werden, zum Beispiel wenn der unterstützte Ehepartner aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, eigenes Einkommen zu erzielen.

Kindesunterhalt: Kindesunterhalt bezieht sich auf die finanzielle Verantwortung, die ein Elternteil für die Unterstützung seines minderjährigen Kindes trägt, nach einer Scheidung oder Trennung. Der Unterhalt dient dazu, sicherzustellen, dass das Kind angemessen versorgt wird und Zugang zu grundlegenden Bedürfnissen wie Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Bildung und medizinischer Versorgung hat.

Der Kindesunterhalt setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, die je nach den Gesetzen und Regelungen des jeweiligen Landes variieren können. Im Allgemeinen werden jedoch folgende Aspekte berücksichtigt:

Einkommen der Eltern: Das Einkommen beider Elternteile ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Kindesunterhalts. Es wird erwartet, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt (in der Regel der nicht betreuende Elternteil), einen finanziellen Beitrag leistet, um die Bedürfnisse des Kindes zu decken.
Bedürfnisse des Kindes: Die Bedürfnisse des Kindes werden ebenfalls berücksichtigt. Dazu gehören Ausgaben für Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Bildung, medizinische Versorgung und Freizeitaktivitäten. Die Höhe dieser Bedürfnisse kann je nach Alter des Kindes und individuellen Umständen variieren.
Betreuungszeit: Die Aufteilung der Betreuungszeit zwischen den Eltern kann ebenfalls Auswirkungen auf die Höhe des Kindesunterhalts haben. Wenn die Betreuungszeit gleichmäßig aufgeteilt ist, kann dies den Unterhaltsbetrag beeinflussen.
Sonderausgaben: Unter bestimmten Umständen können auch Sonderausgaben berücksichtigt werden, wie zum Beispiel außergewöhnliche medizinische Kosten oder Bildungskosten.

Es gibt unterschiedliche Gesetze und Regelungen zum Kindesunterhalt in verschiedenen Ländern, und es ist wichtig, sich mit den spezifischen Vorschriften des jeweiligen Landes vertraut zu machen.
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf entwickelt und wird von vielen Familiengerichten als Orientierungshilfe verwendet. Die Tabelle legt fest, wie viel Unterhalt der nicht betreuende Elternteil (in der Regel der Vater) an den betreuenden Elternteil (in der Regel die Mutter) zahlen sollte, um die Bedürfnisse des Kindes angemessen zu decken.

Die Düsseldorfer Tabelle basiert auf dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Sie ist in verschiedene Einkommensgruppen unterteilt und gibt für jede Gruppe einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens an, der als Unterhalt gezahlt werden sollte. Die Tabelle berücksichtigt auch die Anzahl der Kinder, für die Unterhalt geleistet werden muss.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Düsseldorfer Tabelle eine Richtlinie ist und von den Gerichten nicht zwingend angewendet werden muss. In bestimmten Fällen können individuelle Umstände berücksichtigt werden, die zu einer Abweichung von den Tabellenwerten führen können.

4. Sorgerecht

Sorgerecht: Das Sorgerecht bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung für ein Kind. Es umfasst das Recht und die Pflicht, Entscheidungen in Bezug auf das Wohl und die Entwicklung des Kindes zu treffen. Das Sorgerecht umfasst verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel die Entscheidung über die Gesundheitsversorgung, die Bildung, den Wohnort, die Religion und die Freizeitaktivitäten des Kindes.

In der Regel haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, es sei denn, es gibt besondere Umstände, die dies nicht zulassen. Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass beide Elternteile gemeinsam Entscheidungen über das Kind treffen müssen und dass sie sich in wichtigen Angelegenheiten einigen müssen. Wenn die Eltern sich nicht einigen können, kann das Gericht eine Entscheidung treffen.

Das Sorgerecht kann auch auf einen Elternteil übertragen werden, wenn es im besten Interesse des Kindes ist, beispielsweise wenn ein Elternteil für das Kind besser geeignet ist oder wenn es eine Gefährdung des Kindeswohls gibt. In solchen Fällen spricht man von alleinigem Sorgerecht.

Umgangsrecht: Das Umgangsrecht bezieht sich auf das Recht eines Elternteils, sein Kind regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen, wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind. Es handelt sich um ein Recht, das dem nicht betreuenden Elternteil gewährt wird, um eine Beziehung zum Kind aufrechtzuerhalten.

Das Umgangsrecht umfasst in der Regel regelmäßige Besuche, Übernachtungen und gemeinsame Aktivitäten mit dem Kind. Es soll sicherstellen, dass das Kind weiterhin eine Beziehung zu beiden Elternteilen hat und dass der nicht betreuende Elternteil in das Leben des Kindes eingebunden bleibt.

Das Umgangsrecht kann gerichtlich festgelegt werden, wenn die Eltern sich nicht einigen können.

Wechselmodell: Das Wechselmodell ist eine Form des gemeinsamen Sorgerechts nach einer Trennung oder Scheidung von Eltern.
Beim Wechselmodell leben die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen, in der Regel in etwa gleichen Zeitanteilen. Es wird auch als paritätisches Wechselmodell oder Doppelresidenzmodell bezeichnet.

Im Wechselmodell teilen sich die Eltern die Verantwortung und Betreuung der Kinder in gleichem Maße. Die Kinder haben somit regelmäßigen und intensiven Kontakt zu beiden Elternteilen und verbringen etwa die Hälfte der Zeit bei jedem Elternteil. Die genaue Aufteilung der Betreuungszeiten kann individuell zwischen den Eltern vereinbart werden, je nach den Bedürfnissen der Kinder und den Möglichkeiten der Eltern.

Das Wechselmodell setzt eine gute Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern voraus, da sie in vielen Belangen gemeinsame Entscheidungen treffen müssen, zum Beispiel in Bezug auf Erziehung, Schule, Gesundheit und Freizeitaktivitäten der Kinder. Es erfordert auch eine räumliche Nähe der Eltern, damit die Kinder leicht zwischen den beiden Haushalten wechseln können.

Das Wechselmodell wird oft als eine Form des Sorgerechts angesehen, die dem Kindeswohl besonders gerecht wird, da es den Kindern ermöglicht, eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten. Es kann jedoch nicht in allen Fällen umgesetzt werden, zum Beispiel wenn es hohe Konflikte zwischen den Eltern gibt oder wenn die räumliche Distanz zu groß ist. In solchen Fällen kann das Residenzmodell oder das Umgangsrecht eine alternative Lösung sein

Öffnungszeiten

Waidmarkt 4
50676 Köln

Tel.: +49 221 474448 44
Fax.: +49 221 474448 48

E-Mail: info@recht-krueger.de

Nach oben scrollen