Scheidung

Scheidung

Drum prüfe, wer sich ewig bindet.


Eine Scheidung ist ein endgültiger, die Lebenspartnerschaft beendender Rechtsakt, dem zunächst eine Trennung vorausgeht.


Aus familienrechtlicher Sicht bezieht sich eine Trennung auf den Zeitpunkt, an dem die Ehepartner beschließen, getrennte Wege zu gehen und ihre eheliche Gemeinschaft zu beenden. Eine Trennung kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  1. Getrenntes Wohnen: Die Ehepartner leben in getrennten Haushalten und haben keine gemeinsame Wohnsituation mehr.
  2. Trennung im selben Haushalt: Die Ehepartner leben zwar noch im selben Haushalt, aber sie führen getrennte Leben und haben keine eheliche Gemeinschaft mehr. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie in verschiedenen Zimmern schlafen oder getrennte Haushaltsführung betreiben ("Trennung von Tisch und Bett").
  3. Trennung auf Probe: In einigen Fällen entscheiden sich Ehepartner für eine vorübergehende Trennung auf Probe, um herauszufinden, ob sie ihre Probleme lösen können oder ob eine Scheidung unvermeidlich ist.


Eine Trennung aus familienrechtlicher Sicht hat rechtliche Auswirkungen, insbesondere im Hinblick auf Unterhaltszahlungen, Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Aufteilung des Vermögens und andere finanzielle Aspekte.


Die Trennung muss, außer in Härtefällen, mindestens für die Dauer von einem Jahr erfolgt sein (Trennungsjahr).


Weitere Voraussetzungen für eine Scheidung sind:


  1. Scheitern der Ehe: Die Ehe muss als gescheitert angesehen werden, was bedeutet, dass die Ehepartner keine Aussicht auf Versöhnung haben und die eheliche Gemeinschaft nicht wiederhergestellt werden kann.
  2. Zuständigkeit des Gerichts: Die Scheidung muss vor einem zuständigen Gericht eingereicht werden, das für Familienrechtssachen zuständig ist. Die Zuständigkeit hängt normalerweise vom Wohnsitz der Ehepartner oder dem Ort der Eheschließung ab.


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