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*bei Festnahmen, Hausdurchsuchungen
Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren, können Sie damit rechnen, mindestens einmal vernommen zu werden.
Aber was genau ist eigentlich eine Vernehmung? Und wie verhalten Sie sich in einer Vernehmung am besten?
1. Was ist eine Vernehmung?
Bei einer Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder einen Ermittlungsrichter werden üblicherweise Fragen zu Ihrer Person und zu der vorgeworfenen Straftat gestellt. Beispielsweise könnten Sie gefragt werden, wo Sie sich im Tatzeitpunkt befunden haben.
Nicht immer handelt es sich dabei um eine förmliche Vernehmung, zu der Sie schriftlich geladen wurden. Auch zum Beispiel eine erste Befragung von Unfallbeteiligten kann bereits eine Vernehmung darstellen – selbst wenn Sie niemand darüber belehrt hat. Aus diesem Grund sollten Sie äußerst vorsichtig sein, welche Informationen Sie in einem scheinbar unverbindlichen Gespräch mit Ermittlungsbeamten preisgeben. In jedem Fall empfiehlt sich daher zunächst ein Anruf bei einem Strafverteidiger.
Aber Achtung: Sie müssen nicht Beschuldigter sein, um vernommen zu werden. Auch eine Vernehmung als Zeuge ist denkbar. Sind Sie unsicher, ob Sie aussagen müssen oder wie Sie sich hier verhalten sollen, so melden Sie sich bei uns. Auch Sie haben ein Recht auf anwaltlichen Beistand!
2. Müssen Sie zwingend zur Vernehmung erscheinen?
Es kommt darauf an: Werden Sie von der Polizei vorgeladen, so müssen Sie nicht auf der Polizeiwache erscheinen. Es empfiehlt sich, zunächst einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren und – wenn überhaupt – erst danach zur Vernehmung zu erscheinen.
Werden Sie dagegen vom Staatsanwalt oder von einem Richter geladen, so sind Sie verpflichtet, den Vernehmungstermin wahrzunehmen. Anderenfalls können Sie nach schriftlicher Ladung und Androhung sogar festgenommen werden.
Sie haben ein Recht darauf, einen Anwalt für Strafrecht während Ihrer Vernehmung hinzuziehen. Davon sollten Sie Gebrauch machen! Gerade in einer Vernehmung sind einige Fallstricke zu beachten, die für den weiteren Verlauf der Ermittlung von Bedeutung sein können.
3. Wichtigster Tipp: Ruhe bewahren und Fachanwalt für Strafrecht anrufen
Wichtig ist es, nach dem Erhalt einer Vorladung Ruhe zu bewahren. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie daher einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren und zur Vernehmung mitbringen. Nur dieser weiß, inwieweit Sie auf kritische Fragen antworten sollten.
4. Checkliste: Ihre Rechte bei einer Vernehmung
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