Vernehmung

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Vernehmung als Beschuldigter – Tipps vom Fachanwalt für Strafrecht in Köln


Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren, können Sie damit rechnen, mindestens einmal vernommen zu werden.


Aber was genau ist eigentlich eine Vernehmung? Und wie verhalten Sie sich in einer Vernehmung am besten?


 


  1. Was ist eine Vernehmung?
  2. Müssen Sie zwingend zur Vernehmung erscheinen?
  3. Wichtigster Tipp: Ruhe bewahren und Fachanwalt für Strafrecht anrufen
  4. Checkliste: Ihre Rechte bei einer Vernehmung


1. Was ist eine Vernehmung?

Bei einer Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder einen Ermittlungsrichter werden üblicherweise Fragen zu Ihrer Person und zu der vorgeworfenen Straftat gestellt. Beispielsweise könnten Sie gefragt werden, wo Sie sich im Tatzeitpunkt befunden haben.


Nicht immer handelt es sich dabei um eine förmliche Vernehmung, zu der Sie schriftlich geladen wurden. Auch zum Beispiel eine erste Befragung von Unfallbeteiligten kann bereits eine Vernehmung darstellen – selbst wenn Sie niemand darüber belehrt hat. Aus diesem Grund sollten Sie äußerst vorsichtig sein, welche Informationen Sie in einem scheinbar unverbindlichen Gespräch mit Ermittlungsbeamten preisgeben. In jedem Fall empfiehlt sich daher zunächst ein Anruf bei einem Strafverteidiger.


Aber Achtung: Sie müssen nicht Beschuldigter sein, um vernommen zu werden. Auch eine Vernehmung als Zeuge ist denkbar. Sind Sie unsicher, ob Sie aussagen müssen oder wie Sie sich hier verhalten sollen, so melden Sie sich bei uns. Auch Sie haben ein Recht auf anwaltlichen Beistand!


2. Müssen Sie zwingend zur Vernehmung erscheinen?

Es kommt darauf an: Werden Sie von der Polizei vorgeladen, so müssen Sie nicht auf der Polizeiwache erscheinen. Es empfiehlt sich, zunächst einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren und – wenn überhaupt – erst danach zur Vernehmung zu erscheinen.


Werden Sie dagegen vom Staatsanwalt oder von einem Richter geladen, so sind Sie verpflichtet, den Vernehmungstermin wahrzunehmen. Anderenfalls können Sie nach schriftlicher Ladung und Androhung sogar festgenommen werden.


Sie haben ein Recht darauf, einen Anwalt für Strafrecht während Ihrer Vernehmung hinzuziehen. Davon sollten Sie Gebrauch machen! Gerade in einer Vernehmung sind einige Fallstricke zu beachten, die für den weiteren Verlauf der Ermittlung von Bedeutung sein können.


3. Wichtigster Tipp: Ruhe bewahren und Fachanwalt für Strafrecht anrufen

Wichtig ist es, nach dem Erhalt einer Vorladung Ruhe zu bewahren. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie daher einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren und zur Vernehmung mitbringen. Nur dieser weiß, inwieweit Sie auf kritische Fragen antworten sollten.


4. Checkliste: Ihre Rechte bei einer Vernehmung

  • Zu einer  Vernehmung durch die Polizei müssen Sie nicht erscheinen . Sollen Sie dagegen von einem Richter oder Staatsanwalt vernommen werden, müssen Sie der Ladung nachkommen.
  • Ihnen muss erklärt werden, welche  Tat Ihnen vorgeworfen wird und welche  Straftatbestände in Betracht kommen.
  • Gewisse Vernehmungsmethoden wie z.B. erhebliche  Täuschung oder Ermüdung  sind unzulässig (§ 136a StPO).
  • Sie haben das Recht, vor der Vernehmung mit einem  Strafverteidiger zu sprechen . Dieser darf auch bei der Vernehmung anwesend sein und Ihnen beratend zur Seite stehen. Wollen die Ermittlungsbehörden Sie in ein Gespräch verwickeln, bleiben Sie daher unbedingt standhaft und kontaktieren Sie zunächst ihren Strafverteidiger!
  • Sie haben Anspruch auf einen  Pflichtverteidiger .
  • Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich zu einem Tatvorwurf äußern wollen. In jedem Fall haben Sie das  Recht zu schweigen. Außerdem haben Sie niemals die Pflicht, sich selbst zu belasten. Machen Sie ohne einen anwesenden Anwalt für Strafrecht daher unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
  • Bevor Sie vernommen werden, muss eine  ordnungsgemäße Belehrung  über ihre Rechte erfolgen. Aber auch wenn dies noch nicht geschehen ist, sollten Sie äußerst vorsichtig sein, welche Informationen Sie mit der Polizei teilen. Im Zweifel empfiehlt es sich daher immer, zunächst zu schweigen.
  • Sie können zu Ihrer Entlastung eigene  Beweisanträge stellen.
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