Versorgungsausgleich/Zugewinnausgleich

Versorgungsausgleich/Zugewinnausgleich

Versorgungsausgleich


Der Versorgungsausgleich ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht. Er bezieht sich auf die finanzielle Ausgleichspflicht zwischen Ehepartnern nach einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche und Versorgungsanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, um eine gerechte Verteilung der Altersversorgung sicherzustellen. Der genaue Umfang und die Berechnung des Versorgungsausgleichs können je nach individueller Situation variieren.

Zugewinnausgleich


Der Zugewinnausgleich ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und bezeichnet die Regelung des Vermögensausgleichs zwischen Ehepartnern bei einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe.


Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip der Zugewinngemeinschaft, das besagt, dass das Vermögen, das die Ehepartner während der Ehe erwerben, grundsätzlich getrennt bleibt. Bei einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe wird jedoch ein Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses vorgenommen.

Der Zugewinnausgleich erfolgt in der Regel nach dem sogenannten "Endvermögensprinzip". Dabei wird das Vermögen beider Ehepartner zu Beginn der Ehe und zum Zeitpunkt der Scheidung ermittelt. Der Zugewinn eines jeden Ehepartners wird dann berechnet, indem das Endvermögen um das Anfangsvermögen bereinigt wird. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss dann die Hälfte des Differenzbetrags an den anderen Ehepartner ausgleichen.


Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, zum Beispiel wenn ein Ehepartner während der Ehe erhebliche Vermögensverluste erlitten hat oder wenn bestimmte Vermögensgegenstände wie Erbschaften oder Schenkungen von der Zugewinnausgleichsberechnung ausgenommen sind.


Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs gerecht zwischen den Ehepartnern aufzuteilen und eine finanzielle Absicherung für den weniger vermögenden Ehepartner zu gewährleisten.



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