Durchsuchung

Hausdurchsuchungen

Tipps vom Anwalt für Strafrecht bei Hausdurchsuchungen

Die Durchsuchung der eigenen vier Wände ist unangenehm. Das liegt auch daran, dass die Beamten der Polizei meist unangekündigt und zu nachtschlafender Zeit aufschlagen. 


Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab? Welche Rechte haben Sie bei einer Hausdurchsuchung?


Wie ist der Ablauf einer Hausdurchsuchung?

In aller Regel kommt es in den frühen Morgenstunden zur Hausdurchsuchung. Es bringt dann nichts, die Türe nicht zu öffnen. Zur Not kann sie von der Polizei gewaltsam geöffnet werden. Die Polizei, meist in Begleitung des Staatsanwalts, wird Ihnen den Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Auf diesem finden Sie Aussagen dazu, was Ihnen vorgeworfen und wonach gesucht wird. Der Zweck einer Durchsuchung ist es entweder, einen Verdächtigen zu ergreifen oder Beweismittel zu finden. Bei einer Hausdurchsuchung wegen Drogenhandels sucht die Polizei also zum Beispiel meist nach Drogen sowie Utensilien, die für den Handel üblicherweise benutzt werden.


Fünf Tipps vom Strafverteidiger für jede Hausdurchsuchung:


1.Bewahren Sie Ruhe bei einer Hausdurchsuchung!


Die wichtigste und zugleich schwerste Regel gleich zu Beginn:  Verhalten Sie sich ruhig.

Steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür, können Sie die Hausdurchsuchung in aller Regel nicht mehr abwenden. Vermeiden Sie daher unbedingt aggressives Verhalten und kooperieren Sie mit den Beamten. Sollten diese nach bestimmten Gegenständen fragen, geben Sie diese am besten freiwillig heraus. So können Sie unter Umständen vermeiden, dass Ihre gesamte Wohnung auf den Kopf gestellt wird oder die Beamten zufällig andere belastende Funde machen.



2. Rufen Sie bei jeder Hausdurchsuchung Ihren Anwalt für Strafrecht an!


Sie haben diverse Rechte, wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung durchsucht wird. Diese können sie nur mithilfe eines Strafverteidigers effektiv durchsetzen. Kontaktieren Sie früh einen Anwalt für Strafrecht, können Sie in einem späteren Prozess besser verteidigt werden.



3. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen!


Sollte Ihnen das Schreiben nicht sogleich ausgehändigt werden, fragen Sie die Beamten nach dem Durchsuchungsbeschluss. Zwar muss der Beschluss nicht schriftlich ergehen, in der Praxis ist dies allerdings in aller Regel der Fall. Lesen Sie sich das Schreiben genau durch und machen Sie eine Kopie, sollten Sie keine Abschrift erhalten.


Auf dem Durchsuchungsbeschluss ist meist angegeben, welche Räume durchsucht werden. Achten Sie darauf, dass diese Beschränkungen eingehalten werden. Sie finden im Durchsuchungsbeschluss auch Angaben dazu, welche Tat Ihnen vorgeworfen wird und weshalb Ihre Wohnung oder Ihr Haus durchsucht wird.


4. Machen Sie keine Aussage!


Als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht. Nutzen Sie dieses! Die Erfahrung zeigt, dass gerade während einer Hausdurchsuchung Mandanten mehr preisgeben, als sie sollten. Vermeiden Sie daher jedes Plaudern mit den Beamten. Ihre Äußerungen können im Prozess schnell gegen Sie verwendet werden.


5. Widersprechen Sie der Mitnahme von Gegenständen!


Zwar können Sie die Beschlagnahmung von Gegenständen während der Hausdurchsuchung nicht verhindern. Die Verwertung der sichergestellten Beweismittel kann aber später im Prozess angefochten werden, wenn Sie schon bei der Hausdurchsuchung widersprechen.


Nicht vergessen! Lassen Sie Ihren Widerspruch dokumentieren!


Sollte Ihnen ein Schreiben zur Unterschrift vorgelegt werden, prüfen Sie genau, ob Sie damit nicht Ihr Einverständnis mit der Sicherstellung erklären. Am besten warten Sie mit jeder Unterschrift das Eintreffen Ihres Anwalts für Strafrecht ab.

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