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Umgangsrecht
Das Umgangsrecht bezieht sich auf das Recht eines Elternteils, sein Kind regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen, wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind. Es handelt sich um ein Recht, das dem nicht betreuenden Elternteil gewährt wird, um eine Beziehung zum Kind aufrechtzuerhalten.
Das Umgangsrecht umfasst in der Regel regelmäßige Besuche, Übernachtungen und gemeinsame Aktivitäten mit dem Kind. Es soll sicherstellen, dass das Kind weiterhin eine Beziehung zu beiden Elternteilen hat und dass der nicht betreuende Elternteil in das Leben des Kindes eingebunden bleibt.
Das Umgangsrecht kann gerichtlich festgelegt werden, wenn die Eltern sich nicht einigen können.
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